NOTSTAND und das RECHT AUF VERTEIDIGUNG
NOTSTAND und das RECHT AUF VERTEIDIGUNG in Deutschland und in anderen Ländern dieser Welt sind im Gesetz national und international geregelt: Artikel 20, Grundgesetz (GG) Artikel 20 (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere… Read More NOTSTAND und das RECHT AUF VERTEIDIGUNG

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